„Nicht einfach, eine Klasse zum Fliegen zu bringen. Wahrscheinlich gibt es nicht viele Berufe, an die die Gesellschaft so widersprüchliche Anforderungen stellt: Gerecht sollen sie sein, die Lehrerinnen und Lehrer, und zugleich menschlich und nachsichtig, straff sollen sie führen, doch taktvoll auf jedes Kind eingehen, Begabungen wecken, pädagogische Defizite ausgleichen, Suchtprophylaxe und Aids-Aufklärung betreiben, auf jeden Fall den Lehrplan einhalten, wobei hochbegabte Schülerinnen und Schüler gleichermaßen zu berücksichtigen sind wie begriffsstutzige. Mit einem Wort: Die Lehrkräfte haben die Aufgabe, eine Wandergruppe mit Spitzensportlern und Behinderten bei Nebel durch unwegsames Gelände in nordsüdlicher Richtung zu führen, und zwar so, dass alle bei bester Laune und möglichst gleichzeitig an drei verschiedenen Zielorten ankommen.“ (Aus "Nicht einfach eine Klasse zum Fliegen zu bringen" von Herzog in der Weltwoche vom 2.6.1988 auf Seite 77)

Zum Glück bewältigen wir diese Anforderungen im Team!

Im inklusiven Setting an der GSO ergeben sich folgende Anforderungen für Regel-, Sonderpädagoginnen und -pädagogen:

 

  • Die Sonderpädagoginnen und -pädagogen und Regelschulpädagoginnen und -pädagogen arbeiten gleichberechtigt im Klassenleitungs- und Jahrgangsteam. Dies gilt für alle formalrechtlichen, unterrichtlichen, erzieherischen und pädagogischen Angelegenheiten. Daraus resultiert, dass die Sonderpädagoginnen und -pädagogen auch in gleicher Weise wie die Regelschulpädagoginnen und –pädagogen für den Unterricht, die pädagogische Gestaltung, die Elternarbeit und die weiteren Aktivitäten der Klasse verantwortlich sind. Das besondere Augenmerk liegt dabei bei den Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf.

 

  • Das bedeutet konkret eine gemeinsame Verantwortung und damit Absprachen von Regel- und Sonderpädagoginnen und –pädagogen

- für die Planung, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts,

- für die individuelle Gestaltung des Unterrichts analog zur binnendifferenzierenden, inklusiven Arbeit in der Klasse bzw. im Jahrgang,

- für den Entwurf und die Korrektur von Wochenplänen, Arbeitsblättern, Lernkontrollen und Vergleichsarbeiten.

 

 

Innerhalb des Teams kann alternierend immer wieder vereinbart werden, auf welche Gruppe von Schülerinnen und Schülern sich die Arbeit der Sonderpädagoginnen und -pädagogen bzw. Regelpädagoginnen und -pädagogen jeweils fokussiert.

 

  • Die Sonderpädagoginnen und -pädagogen arbeiten mit einem Stundenkontingent von 14 Stunden plus einer Kooperationsstunde in einer Schwerpunktklasse LSV, wenn diese den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Daneben sollten Stunden lt. Stundenverpflichtung als Fachunterricht analog zu Fakultas, nach Möglichkeit in der entsprechenden Schwerpunktklasse, unterrichtet werden. Im Bedarfsfall gibt der/die Sonderpädagoge/Sonderpädagogin Stunden an eine/einen Teamkollegin/Teamkollegen zur Gestaltung der Doppelbesetzung ab. Besondere Aufgaben (z.B. Diagnostik, Beratung, Hospitationen in Grundschulen in Übergang von Klasse 4 zu 5) mit entsprechender Verminderung des Unterrichtseinsatzes oder besondere pädagogische Angebote werden mit der Schulleitung geklärt.

 

Die Sonderpädagoginnen und –pädagogen sind für die Erstellung und Evaluation der Förderpläne (zu den Elternsprechtagen über Förderplaner.de) zuständig. Zudem sind sie für die Berufsorientierung der SuS mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf verantwortlich.
 

Fachbereich „Zentrum für unterstützende Pädagogik“ Januar 2016