Die Gesamtschule Bremen Ost verfügt nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz
geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen. Die Erziehungsberechtigten, Schüler*innen, das Personal,
Besucher*innen werden über Ergänzungen, zusätzliche Hinweise oder Veränderungen fortlaufend informiert.